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  • 01.12.2006 | Aktuelle Gesetzgebung

    Erste Änderungen des AGG

    Kaum ist das AGG verkündet, ist bereits die erste Änderung beschlossen:  

     

    • Vornehmlich soll § 10 AGG geändert werden. Von den dort „erlaubten“ Benachteiligungen wegen des Alters sollen zwei gestrichen werden:
    • § 10 S. 3 Nr. 6 AGG: Berücksichtigung des Alters bei der Sozialauswahl anlässlich einer betriebsbedingten Kündigung i.S. des § 1 KSchG.
    • § 10 S. 3 Nr. 7 AGG: Die individual-oder kollektivrechtliche Vereinbarung der Unkündbarkeit von Beschäftigten eines bestimmten Alters und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit.

     

    • Die in § 20 Abs. 1, 2 AGG bisher zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Weltanschauung soll ebenfalls gestrichen werden.

     

    • Zudem wird ein Redaktionsversehen korrigiert und das Recht der Antidiskriminierungsverbände zur Prozessvertretung in § 11 Abs. 1 S. 6 ArbGG und § 73 Abs. 6 S. 5 SGG) offiziell gestrichen.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 216 | ID 85527