01.12.2006 | Aktuelle Gesetzgebung
Erste Änderungen des AGG
Kaum ist das AGG verkündet, ist bereits die erste Änderung beschlossen:
- Vornehmlich soll § 10 AGG geändert werden. Von den dort „erlaubten“ Benachteiligungen wegen des Alters sollen zwei gestrichen werden:
- § 10 S. 3 Nr. 7 AGG: Die individual-oder kollektivrechtliche Vereinbarung der Unkündbarkeit von Beschäftigten eines bestimmten Alters und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit.
- Die in § 20 Abs. 1, 2 AGG bisher zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Weltanschauung soll ebenfalls gestrichen werden.
- Zudem wird ein Redaktionsversehen korrigiert und das Recht der Antidiskriminierungsverbände zur Prozessvertretung in § 11 Abs. 1 S. 6 ArbGG und § 73 Abs. 6 S. 5 SGG) offiziell gestrichen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 216 | ID 85527