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  • 01.01.2006 | Aktuelle Gesetzgebung

    Koalitionsvertrag: Reformen im Arbeitsrecht

    Die neuen Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag erneute Änderungen im Arbeitsrecht angekündigt. Ob diese tatsächlich umgesetzt werden, ist noch ungewiss. Gleichwohl sollte sich der Anwalt in seiner Beratungspraxis schon darauf einstellen:  

     

    • Befristungsmöglichkeit: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen in den ersten zwei Jahren soll wegfallen. Vielmehr soll die Höchstgrenze einer „Probezeit“ von sechs auf 24 Monate verlängert werden.

     

    • Abfindung: Steuerliche Freibeträge für Abfindungen, Übergangsgelder und Bergmannsprämien sollen gestrichen werden.

     

    • ArbN-Entsendegesetz: Diese Vorschriften sollen künftig neben der Bauwirtschaft auch für das Gebäudereinigerhandwerk gelten.

     

    • Arbeitszeitgesetz: Die Übergangsregelung für bestehende bzw. nachwirkende Tarifverträge soll bis zum 31.12.06 verlängert werden. Bereitschaftsdienste gelten hier nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit.