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  • 06.10.2008 | Altersdiskriminierung

    LAG Berlin: BAT-Lebensaltersstufen unzulässig

    Das LAG Berlin-Brandenburg hat der Klage eines 39-jährigen Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) begehrt hatte. Das LAG hat in den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des BAT-Vergütungssystems, das in Berlin über den sog. Anwendungstarifvertrag noch Geltung hat, eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters gesehen. Dort werde alleine auf der Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt. Dies sei unwirksam, so dass die höhere Vergütung geschuldet werde. Dies gelte aber nur für die Grundvergütung, nicht für den Ortszuschlag (n.rkr., 11.9.08, 20 Sa 2244/07, Abruf-Nr. 082909).  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 180 | ID 121942