01.07.2006 | Anwaltsmarketing
Wettbewerb im Anwaltsmarkt: Es ist „5 vor 12“!
Der Wettbewerbsdruck auf die Anwälte verschärft sich durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche Honorareinbußen hinnehmen müssen. Wichtig für die Öffentlichkeitsarbeit ist die Information von Mandanten und breiter Öffentlichkeit. Besonders geeignet sind dazu aktuelle Rechtsinformationen auf der Kanzlei-Homepage. Hier setzt WebContent Recht an. Alle weiteren Informationen und eine kostenlose Probelieferung erhalten Sie unter www.iww.de/wcr.
Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 122 | ID 85438