30.07.2010 | Arbeitnehmerpflichten
Bezug von Arbeitslohn ohne Anspruch: Betrug des ArbN gegenüber seinem ArbG?
von VRiLAG Dr. Wilfried Berkowsky, Halle (Saale)
Im Januar 2010 musste sich das OLG Celle mit einem Fall beschäftigen, der die Schnittstelle zwischen Arbeits- und Strafrecht betraf. Hierbei stellt sich die Frage, ob sich ein ArbN strafbar macht, wenn er die Überweisung von Arbeitsentgelt durch seinen ArbG duldet, obwohl er weiß, dass ihm dieses Geld - aus welchen Gründen auch immer - nicht zusteht. „Arbeitsrecht aktiv“ erläutert, inwieweit in einem solchen Fall ein Betrug des ArbN gegenüber seinem ArbG in Betracht kommt.
Im Fall des OLG Celle betraf die Schnittstelle zwischen Arbeits- und Strafrecht die folgende Fallkonstellation, über die zu entscheiden war.
Sachverhalt |
Der ArbG hatte einem längerfristig erkrankten ArbN das Entgelt auch in Zeiten überwiesen, in denen der ArbN ohne Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG arbeitsunfähig war und Krankengeld bezog. Das zu Unrecht bezogene Entgelt betrug 20.000 EUR. Der ArbN hatte die unberechtigten Zahlungen nach einiger Zeit durchaus bemerkt, hatte aber dennoch seinen ArbG nicht ausdrücklich über diese Zahlungen und seinen mangelnden Anspruch unterrichtet. Dieser bemerkte die Überzahlung erst, als ihm der ArbN nach Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit eine entsprechende Bescheinigung übergab. |
Anklage gegen den ArbN wegen Betrugs
Daraufhin wurde der ArbN wegen des Verdachts eines Betrugs gegenüber seinem ArbG angeklagt.
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