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  • 02.12.2009 | Arbeitsrecht aktuell

    Der Koalitionsvertrag der CDU, CSU und FDP: Das Wichtigste für Arbeitsrechtler

    Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ wurde unterzeichnet. Die wichtigsten Aussagen, die zum Arbeitsrecht getroffen wurden, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:  

     

    Tarifautonomie/gesetzlicher Mindestlohn

    Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten. Die anhängigen Verfahren zum Postmindestlohn werden abgewartet.  

     

    Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern. Zudem soll der sogenannte Tarifausschuss gestärkt werden. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen per Verordnung sollen künftig einvernehmlich im Kabinett geregelt werden, allerdings nur, wenn sie eine Mehrheit im Tarifausschuss erzielt haben.  

     

    Befristete Beschäftigungsverhältnisse