01.12.2005 | Arbeitsvertragsinhalt
Zuweisung zu Job-Center-Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsrecht aktiv hatte darüber berichtet, dass eine Abordnung bzw. Zuweisung von Angestellten im öffentlichen Dienst zu den neuen Job-Center-Arbeitsgemeinschaften, die die Betreuung von Arbeitslosenhilfe- und arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern von der Arbeitsagentur bzw. den Kommunen übernommen haben, nicht von den Regelungen des alten § 2 BAT/BAT-O gedeckt ist (AA 2005, 46).
Nach In-Kraft-Treten des neuen TVÖD zum 1.10.05 ist nunmehr nach dessen § 4 Abs. 3 S. 1 eine Personalgestellung an die Job-Center möglich: „Werden Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des ArbG bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung).“