· Fachbeitrag · Ausbildungsdokumentation
Das Berichtsheft für Auszubildende zur MFA
von Marie Reiter, MFA, Düsseldorf, www.deinberichtsheft.de
| Was als Hilfestellung für den Auszubildenden gedacht ist, erscheint den Beteiligten oftmals als notwendiges Übel - das Berichtsheft. Auch für den Arbeitgeber kann das Berichtsheft unangenehm werden, denn es dient als Beweismittel, inwieweit er seiner Pflicht als Ausbilder nachkommt. PPA fasst zusammen, worauf es beim Führen und Prüfen des Berichtshefts ankommt und wie Sie es sinnvoll in der Ausbildung nutzen. |
Gesetzliche Verpflichtung
Der Berufsausbildungsvertrag verpflichtet den Auszubildenden, ein Berichtsheft zu führen und den Ausbilder, dieses regelmäßig zu prüfen und abzuzeichnen. Das Berichtsheft muss vollständig bearbeitet vorgelegt werden, damit eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen kann. Daher sollte die Bedeutsamkeit dieses Hefts nicht unterschätzt werden.
Formen des Berichtshefts
In der Berufsausbildung gibt es zwei verschiedene Arten des Berichtshefts. Neben der klassischen Form der sogenannten Wochen- oder Tagesberichte, die in anderen Ausbildungsberufen am geläufigsten ist, wird das Berichtsheft in den medizinischen Ausbildungsberufen meist in Form von Fachberichten geführt. Diese umfassen meist eine DIN-A4-Seite und handeln referatsartig ein vorgegebenes oder ein selbst gewähltes Thema ab. Als Gliederungshilfe werden aufgabenartig sogenannte „Lernziele“ von a) bis j) gestellt, die im Bericht zu bearbeiten sind. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind 52 solcher Fachberichte notwendig. Welche Form des Ausbildungsnachweises genutzt wird, entscheidet die jeweilige Ärztekammer. Folgendes Beispiel zeigt einen Auszug aus einem MFA-Berichtsheft in Form von Fachberichten.
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1.3 Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebs Lernziele
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Beachten Sie | Innerhalb des Berichtshefts sind die Themen oft nicht entsprechend ihrer Nummerierung angeordnet: So kommt zum Beispiel die Nr. 8.1 (Assistenz bei der ärztlichen Diagnostik) vor der Nr. 1.3 (Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebs). Dies sorgt unter den Auszubildenden oft für Verwirrung. Der Grund für diese Anordnung ist, dass jede Ärztekammer die Themenabfolge im Berichtsheft dem Ausbildungsablauf des eigenen Kammerbezirks anpasst.
Berichtsheft als Lernhilfe
Das Berichtsheft in Form von Fachberichten deckt die wichtigsten Punkte des Lernkatalogs der MFA ab und dient somit als „Lernhilfe“. Anders als die sich ständig wiederholenden Berichte des Tages- bzw. Wochenberichtshefts lässt es keine Langeweile bei den Auszubildenden aufkommen und wirkt motivierend. Denn die Fachberichte sind recht anspruchsvoll und erfordern eine ausführliche Recherche. Für Hilfen im Internet siehe weiterführenden Hinweis.
Berichtsheft als Beweismittel
Das Berichtsheft erfüllt aber noch einen anderen Zweck: Es kann in einem gerichtlichen Verfahren als Rechtsmittel genutzt werden. Nicht selten werfen Auszubildende, die durch die Abschlussprüfung fallen, ihrem Arbeitgeber vor, seiner Verpflichtung als Ausbilder nicht nachgekommen zu sein.
Berichtsheft als Gewinn für beide Seiten
Damit das Berichtsheft keine Pflichtübung wird, sollten Auszubildende und Ausbilder es gemeinsam als wertvolle Hilfe bei der Ausbildung sehen und nutzen. Auf diese Weise profitieren letztlich alle Beteiligten.
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Weiterführender Hinweis
- Weitere Informationen unter http://tinyurl.com/kj3ojpc