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  • 01.12.2010 | Beschäftigtendatenschutzgesetz

    Videoüberwachung, Telekommunikation, Spezialfragen: Was will der Bundesrat?

    von RiArbG Dr. Guido Mareck, Iserlohn

    Am 5.11.10 hat sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz (BDSG-E) befasst. Das Ergebnis der Runde: Er verlangt umfangreiche Verbesserungen an dem Gesetzentwurf. „Arbeitsrecht aktiv“ erläutert nachfolgend die Forderungen des Bundesrats und die besonders umstrittenen Fragen des Entwurfs.  

     

    Welche Änderungen an dem Gesetz fordert der Bundesrat?

    Der Bundesrat fordert formal, insbesondere die Verständlichkeit der Bestimmungen zu erhöhen. Diese seien für juristische Laien nur schwer zu verstehen. So sollen Verweise auf andere Vorschriften vermieden werden. Das Verhältnis der Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz zu anderen Vorschriften sollte sich aus dem Gesetzestext selbst ergeben. Soweit die Gesetzesbegründung hierzu klarstellende Ausführungen enthält, sollten diese Klarstellungen, soweit möglich, in den jeweiligen Regelungen selbst erfolgen. Dies gilt beispielsweise für den Hinweis auf die Informationspflicht des ArbG und für den Hinweis auf die Geltung des Gendiagnostikgesetzes für gendiagnostische Untersuchungen.  

     

    Neben diesem formalen Aspekt sieht er jedoch auch inhaltlichen Verbesserungsbedarf. So bewertet er die beabsichtigen Regelungen zur Videoüberwachung kritisch. Es muss aus seiner Sicht klar geregelt sein, dass auch eine Überwachung der Pausen- und Ruheräume unzulässig ist. Zudem sei festzulegen, dass ArbG personenbezogene Daten, die sie aus anderen mit ihren ArbN geschlossenen Verträgen erheben, nicht für Zwecke des Arbeitsverhältnisses verarbeiten und nutzen dürfen.  

     

    Welchen Inhalt sieht der Gesetzentwurf hinsichtlich der Videoüber-wachung vor?