01.12.2010 | Betriebsübergang
Die Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang
von RA Stefan Vomweg, FA Steuerrecht, STV Rechtsanwälte, Koblenz
In einer wichtigen Entscheidung hat das BAG (20.5.10, 8 AZR 1011/08, Abruf-Nr. 103655) über den Betriebsübergang der Mobilfunksparte von der Firma Siemens auf die Firma BenQ entschieden. Hierbei ist es vor allem auf die Voraussetzungen eines wirksamen Unterrichtungsschreibens und die Möglichkeit der Verwirkung des Widerspruchsrechts der betroffenen ArbN eingegangen. „Arbeitsrecht aktiv“ erläutert, worauf Betriebsveräußerer und Erwerber in einer solchen Situation achten müssen und gibt Ihnen am Ende des Beitrags eine Musterformulierung für ein Unterrichtungsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB an die Hand.
Sachverhalt
Am 30.9.05 hat die Firma Siemens den Bereich „Com MD (Mobile Devices)“ und die Vermögensgegenstände dieses Geschäftsbereichs in Deutschland im Wege der Einzelrechtsübertragung auf die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG übertragen. Gesellschafter dieser Firma waren die Firma BenQ Mobile Management GmbH und die BenQ Wireless GmbH. Die Firma Siemens informierte mit Schreiben vom 29.8.05 die Mitarbeiter dieses Geschäftsbereichs über die Übertragung der Aktivitäten nach § 613a BGB.
Der wesentliche Inhalt des Unterrichtungsschreibens
Das BAG und die Vorinstanzen stellten fest, dass das Unterrichtungsschreiben der Firma Siemens an ihre Mitarbeiter nicht den gesetzlichen Vorgaben genügte. Insoweit wurden folgende Mängel gerügt:
- Die vollständige Adresse des Betriebsübernehmers wurde nicht angegeben,
- der Grund für den Übergang wurde nicht ausreichend dargelegt,
- die wirtschaftliche Lage des Betriebsübernehmers wurde nicht dargestellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig