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  • 01.02.2011 | Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Betriebsratsanhörung.  

     

    Aktuelle Entscheidungen

    Kündigungserklärung - LAG Berlin-Brandenburg 11.6.10, 6 Sa 747/10, Abruf-Nr. 110149  

    Eine für Arbeitgeber wichtige Frage hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden. Danach geht eine schriftliche Kündigungserklärung, die um 10:15 Uhr in den Hausbriefkasten des ArbN geworfen wird, diesem noch am selben Tag zu, auch wenn die Post bei ihm üblicherweise schon zwischen 8:00 Uhr und 8:30 Uhr zugestellt wird.  

     

    Kündigungsrecht - LAG Niedersachsen 12.3.10, 10 Sa 675/09, Abruf-Nr. 110150  

    Wendet sich ein ArbN an die Presse, um nicht gerechtfertigte Forderungen gegen den ArbG durchzusetzen, kann darin ein zur fristlosen Kündigung berechtigendes nötigendes Verhalten liegen. Nach Ansicht des LAG Niedersachsen besteht hier kein milderes Mittel (z.B. Abmahnung), das der fristlosen Kündigung vorgeht.  

     

    Kündigungsrecht - LAG Sachsen-Anhalt 9.3.10, 2 Sa 369/09, Abruf-Nr. 110151  

    Das LAG Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass eine Filiale eines Filialunternehmens einen eigenständigen Betrieb im kündigungsrechtlichen Sinne darstellt, wenn der Geschäftsleiter der Filiale die Entscheidung über Einstellung, Abmahnungen und Kündigungen selber trifft und umsetzt. Eine Rücksprache mit der Personalabteilung der örtlich weit entfernten Zentrale ist dann unerheblich, wenn dadurch die o.g. Entscheidungsbefugnis des Geschäftsleiters nicht berührt wird.  

     

    Arbeitszeit - LAG Köln 20.9.10, 2 Sa 540/10, Abruf-Nr. 110152  

    Nach einer Entscheidung des LAG Köln ist die Gewährung von Pausen in lastschwachen Zeiten grundsätzlich geeignet, den Anspruch auf die Erholungspause nach § 4 ArbZG zu erfüllen. Dies gilt nach Ansicht der Richter zumindest, wenn keine sonstige Pause gewährt wird und die Pause in einem mitbestimmten Schichtplan vorgesehen ist.  

     

    Auszubildender - LAG Schleswig-Holstein 12.8.10, 4 Sa 120/10, Abruf-Nr. 110153  

    Wechselt der Auszubildende zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres den Ausbilder, darf bei Beibehaltung des Ausbildungsberufs dennoch eine Probezeit vereinbart werden.  

     

    Betriebsratsanhörung - LAG Schleswig-Holstein 27.4.10, 5 Sa 420/09, Abruf-Nr. 110154  

    Nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein muss der ArbG die Kündigungsgründe nicht näher darlegen, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können. Dann muss er im Kündigungsschutzprozess allerdings auch substanziiert vortragen, wann er über welche Kündigungsgründe im Einzelnen mit dem Betriebsrat gesprochen hat (z.B. im Rahmen von Interessenausgleichsverhandlungen oder bei einer verhaltensbedingten Kündigung während der Anhörung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung).  

     

    Kostenrecht - LAG Köln 15.10.10, 2 Ta 339/10, Abruf-Nr. 110155  

    Der Gegenstandswert für einen Aufstockungsantrag nach TzBfG beträgt grundsätzlich die 36-fache Monatsdifferenz der Vergütung, gedeckelt durch den regelmäßigen Quartalsverdienst gemäß § 42 GKG.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 36 | ID 141913