21.12.2010 | Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Lohnzahlung, zur Gleichbehandlung und zu prozessualen Fragen.
Aktuelle Entscheidungen |
Lohnzahlung - LAG Nürnberg 10.8.10, 7 Sa 205/08, Abruf-Nr. 104187 Überweist der Schuldner einer Forderung das geschuldete Geld auf ein nicht dem Gläubiger gehörendes Konto in dem Glauben, es handele sich um ein Konto des Gläubigers, führt dies nach einer Entscheidung des LAG Nürnberg nicht zu einer Leistungskondition. Es liegt vielmehr eine Bereicherung des Kontoinhabers auf sonstige Weise vor. Das Merkmal „auf dessen Kosten“ entfällt, wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger durch Urteil rechtskräftig festgestellt wird, dass infolge der Zahlung die Schuld erloschen ist, weil das Geld den Gläubiger auf anderem Weg erreicht hat.
Lohnzahlung - LAG Rheinland-Pfalz 15.7.10, 10 Sa 108/10, Abruf-Nr. 103820 Erkrankt ein ArbN an einem bezahlten arbeitsfreien Tag, der nicht Urlaub ist, kann er nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz nicht zusätzlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen.
Gleichbehandlung - LAG Düsseldorf 9.6.10, 7 Sa 195/10, Abruf-Nr. 104188 Eine arbeitgeberfreundliche Entscheidung hat das LAG Düsseldorf getroffen. Behandelt danach der ArbG ArbN, die eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschrieben haben, anders als diejenigen, die eine solche nicht unterschrieben haben, liege unter Berücksichtigung der Gesamtumstände weder ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch eine Verletzung des Maßregelungsverbots vor.
AGB - LAG Hamm 16.9.10, 15 Sa 812/10, Abruf-Nr. 104189 In einem Streit um die verweigerte Zahlung einer Weihnachtsgratifikation hatte das LAG Hamm über eine als AGB anzusehende Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu entscheiden. Schließe diese den Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation aus, benachteilige sie den ArbN entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sei damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sich das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung im gekündigten Zustand befindet, aber nicht danach differenziert werde, ob der Grund f"ür die Kündigung im Verantwortungsbereich des ArbN oder des ArbG liegt.
Prozessrecht - BAG 5.10.10, 5 AZB 10/10, Abruf-Nr. 104190 Die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden zur Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung nach § 66 Abs. 2 S. 2 HS. 2 ArbGG in der seit dem 1.4.08 geltenden Fassung umfasst nach einer Entscheidung des BAG auch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung.
PKH - LAG Köln 15.4.10, 1 Ta 70/10, Abruf-Nr. 104191 Eine für die tägliche Praxis wichtige Entscheidung hat das LAG Köln getroffen. Danach erfordert die Erstreckung der Prozesskostenhilfe im Falle einer Klageerweiterung einen ausdrücklichen Antrag des Klägers. |