01.12.2010 | Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Befristung und zur Verjährungshemmung bei Urlaubsansprüchen.
Aktuelle Entscheidungen |
Kündigungsrecht - LAG Hamm 24.6.10, 8 Sa 1488/09, Abruf-Nr. 103702 Das LAG Hamm hat entschieden, dass betriebsbedingte Kündigungen auch nach Einführung von Kurzarbeit nicht ausgeschlossen sind, wenn die erwartete Stabilisierung der Auftragslage ausbleibt.
Kündigungsrecht - LAG Rheinland-Pfalz 6.5.10, 10 Sa 712/09, Abruf-Nr. 103703 Nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz kann der ArbG eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der ArbN seine Raucherpausen bei der Zeiterfassung nicht abstempelt. Raucher würden während der Zigarettenpause keine Arbeit leisten. Schon aus diesem Grund sei eine Pflicht zum Ausstempeln gerechtfertigt. Besteht eine ausdrückliche Pflicht zum Ausstempeln und bediene der ArbN das Zeiterfassungsgerät nicht, veranlasse er den ArbG zur Entgeltzahlung, ohne die geschuldete Leistung erbracht zu haben.
Befristung - LAG-Mecklenburg-Vorpommern 9.6.10, 2 Sa 32/10, Abruf-Nr. 103704 Beruft sich der ArbG zur Begründung eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG, muss er die Voraussetzungen für das Vorliegen der tatsächlichen Grundlagen seiner Prognose im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rechtsstreit darlegen. Aus dem Vortrag muss sich nach der Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern rechnerisch nachvollziehbar ergeben, dass die Arbeitsleistung des befristet eingestellten ArbN nach Befristungsablauf voraussichtlich nicht mehr benötigt wird.
Urlaubsanspruch - LAG Düsseldorf 18.8.10, 12 Sa 650/10, Abruf-Nr. 103705 Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf ist die Erhebung einer Feststellungsklage ausreichend, um die Verjährung von Urlaubsansprüchen zu hemmen. Das erforderliche Feststellungsinteresse ergebe sich aus der Vermeidung einer drohenden Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zum Schluss eines Urlaubsjahres.
Betriebliche Altersversorgung bei Insolvenz - BAG 15.6.10, 3 AZR 334/06, Abruf-Nr. 101877 Ob die Rechte aus einem Versicherungsvertrag zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des ArbG dem ArbN oder der Masse zustehen, richtet sich danach, ob das Bezugsrecht nach den Regelungen im Versicherungsvertrag noch widerrufen werden kann. Nach Ansicht des BAG stehen die Rechte der Masse nur zu, wenn eine Widerrufsmöglichkeit besteht.
Rechtsanwaltsgebühren - LAG Köln 8.9.10, 3 Ta 234/10, Abruf-Nr. 103706 Rechtsanwaltsgebühren, die bei der Prozessvertretung des Betriebsrats in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, müssen nach einer Entscheidung des LAG Köln ebenfalls in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gegenüber dem ArbG geltend gemacht werden. Das LAG hielt es dabei für zulässig, dass der Betriebsrat seine Erstattungsansprüche gegen den ArbG an den Rechtsanwalt abtritt und dieser den Betrag selbst geltend macht. |