04.05.2011 | Gesetzesentwurf
Regierung will Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern
von RiArbG Dr. Guido Mareck, Iserlohn
Die Bundesregierung will die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern, da in Deutschland derzeit 117.000 studierte Fachkräfte fehlen. Was der „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ vom 23.3.11 im Einzelnen vorsieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Welche Zielgruppe soll angesprochen werden?
Von der gesetzlichen Neuregelung könnten rund 300.000 Menschen vor allem aus Nicht-EU-Ländern profitieren. Bisher arbeiten sie oft auf Arbeitsplätzen, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Das hat formale Gründe oder liegt an fehlenden Bewertungsmöglichkeiten.
Wie soll die Anerkennung erleichtert werden?
Nach dem Anerkennungsgesetz sollen Personen aus Drittstaaten einen Anspruch auf individuelle Prüfung ihrer Qualifikation nach einheitlichen Kriterien erhalten: Innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollen sie Klarheit darüber erhalten, ob ihre Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Sie erhalten eine Mitteilung, wie eventuelle Lücken ausgeglichen werden können. Ihnen wird mitgeteilt, welche Weiterbildung für eine Anerkennung noch nötig ist. Auch Teilanerkennungen sind möglich, damit sich die Bewerber gezielt nachqualifizieren können. Die hohen deutschen Qualifikationsstandards bleiben jedoch erhalten. Bisher war die Zulassung zu bestimmten Berufen an die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit gebunden. Das Gesetz schafft diese Koppelung weitgehend ab.
Wer soll das Verfahren durchführen?
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