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  • 02.07.2008 | Individualarbeitsrecht

    Arbeiten von zu Hause aus – Ein Überblick über die Telearbeit

    von RA Dirk Helge Laskawy, FAArbR, und RAin Eileen Malek, beide Aderhold Gassner Rechtsanwaltsges. GmbH, Leipzig

    Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist derzeit in aller Munde. Eine Möglichkeit hierzu stellt die Telearbeit dar, die – gut vorbereitet – die Motivation der ArbN erheblich steigern und die innerbetrieblichen Kosten senken kann. Telearbeit wird in manchen Branchen zwar schon häufig praktiziert, in der arbeitsrechtlichen Literatur bisher aber eher stiefmütterlich behandelt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Gestaltung von Telearbeit.  

     

    Was ist Heim-/Telearbeit überhaupt?

    Die Regelungen des Heimarbeitsgesetzes gelten für die moderne Form der heutigen „Heimarbeit“ – besser Telearbeit – nicht. Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz stellt eine Mischform zwischen Selbstständigkeit und Arbeitnehmereigenschaft dar, da der Heimarbeiter nicht persönlich, aber wirtschaftlich von seinem Auftraggeber abhängig ist und nicht selbst am Markt auftritt.  

     

    Im Gegensatz dazu werden unter der heute anzutreffenden „Heimarbeit“ solche Tätigkeiten verstanden, denen der ArbN mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln außerhalb des Betriebs nachgeht. Heim- bzw. Telearbeit kann daher definiert werden als Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte des ArbG mit Hilfe von Geräten bzw. Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik unter telekommunikationstechnischer Anbindung an den Betrieb des ArbG.