01.03.2005 | Kostenrecht
Gegenstandswertbestimmung: Neue Vorschrift
Aus Anlass einer Leseranfrage weisen wir darauf hin, dass § 12 ArbGG bis auf Abs. 6 zum 1.7.04 aufgehoben wurde, also auch die Bestimmung des Gegenstandswerts in § 12 Abs. 7 ArbGG. Anwendung finden seitdem § 42 Abs. 3und 4 GKG. Eine inhaltliche Änderung ergibt sich dadurch nicht.
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 41 | ID 85257