01.08.2006 | Kündigungsrecht
Die wichtigsten Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung
Der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung ist in der Praxis die so genannte krankheitsbedingte Kündigung. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den wichtigsten Fragen der krankheitsbedingten Kündigung. Details werden in künftigen Beiträgen behandelt.
Wie sind die Erfolgsaussichten der krankheitsbedingten Kündigung?
Dieser Begriff umfasst alle Fallgestaltungen, in denen eine Erkrankung des ArbN und der hierdurch verursachte Ausfall der Arbeitskraft das entscheidende Motiv für den ArbG ist, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Diese Kündigungsart verursacht der Praxis allerdings erhebliche prozessuale Probleme. So nennt Schiefer (in Anm. zu BAG AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969) einen Prozess um eine krankheitsbedingte Kündigung „Glücksspiel bzw. Vabanque-Spiel“. Die Erfolgsaussichten, so Schiefer, ließen sich kaum einschätzen. Umso mehr ist die Kenntnis des Rechts zur krankheitsbedingten Kündigung unabdingbare Voraussetzung, um solche Kündigungsschutzprozesse mit einiger Aussicht auf Erfolg führen zu können.
Kann während krankheitsbedingter Abwesenheit gekündigt werden?
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