Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 31.08.2010 | Kurz informiert

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Arbeitsunfähigkeit und zum Einreichungszeitpunkt bei der Beantragung von PKH.  

     

    Aktuelle Entscheidungen

    Arbeitszeugnis - LAG Köln 26.4.10, 2 Ta 24/10, Abruf-Nr. 102572  

    Eine häufig vorkommende Fragestellung hat das LAG Köln beantwortet. Die Richter entschieden, dass ein Zeugnis auf Kosten und Gefahr des ArbG zu versenden ist, wenn es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zur Abholung durch den ArbN bereitliegt.  

     

    AU-Bescheinigung - LAG Rheinland-Pfalz 24.6.10, 11 Sa 178/10, Abruf-Nr. 102350  

    Zur sommerlichen Reisezeit sind regelmäßig Gefälligkeitsatteste Mittelpunkt von Streitigkeiten. Das LAG Rheinland-Pfalz hat dazu entschieden, dass die Beweiskraft eines Arbeitsunfähigkeitsattests, das in einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ausgestellt ist, erschüttert ist, wenn Umstände zusammenwirken wie die Erkrankung gegen Ende eines nur teilweise gewährten Heimaturlaubs sowie die Annahme im Attest, der ArbN sei nach empfohlener 30-tägiger Bettruhe wieder arbeitsfähig.  

     

    Arbeitsunfähigkeit - ArbG Freiburg 13.1.10, 2 Ca 215/09, Abruf-Nr. 102573  

    Das ArbG Freiburg entschied zugunsten eines ArbN, dass dieser eine Arbeitsunfähigkeit nicht schuldhaft im Sinne von § 3 EFZG herbeiführt, wenn er als Hundebesitzer in eine Hunderauferei eingreift, um seinen Hund aus einer Notlage zu befreien, und hierbei Bissverletzungen erleidet, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.  

     

    Einstweilige Anordnung - LAG Köln 10.3.10, 3 SaGa 26/09, Abruf-Nr. 102574  

    Auch bei einem auf § 102 Abs. 5 BetrVG gestützten Weiterbeschäftigungsbegehren bedarf es nach einer Entscheidung des LAG Köln im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich der Darlegung und Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrunds.  

     

    Betriebsrat - LAG Berlin-Brandenburg 11.6.10, 6 Sa 675/10, Abruf-Nr. 102575  

    Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied zunächst um Freizeitausgleich nachsuchen muss, wenn seine Betriebsratstätigkeit seine Arbeitszeit übersteigt. Ihm steht nicht sofort ein Vergütungsanspruch zu.  

     

    PKH - LAG Köln 6.5.10, 11 Ta 114/10, Abruf-Nr. 102576  

    Das LAG Köln hat noch einmal darauf hingewiesen, dass grundsätzlich der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck (§ 117 Abs. 3, Abs. 4 ZPO) und allen Unterlagen bis zum Abschluss der Instanz oder des Verfahrens beim zuständigen Gericht vorliegen muss. Über einen rechtzeitig eingereichten Prozesskostenhilfeantrag mit unvollständigen Angaben und Unterlagen kann allerdings noch nach Abschluss der Instanz bzw. des Verfahrens ausnahmsweise positiv entschieden werden, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat. Soweit dem Antragsteller eine solche gerichtliche Nachfrist, die nach dem Ende der Instanz liegt, wirksam gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - eingehalten werden. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht führt zum Verlust des Anspruchs auf Prozesskostenhilfebewilligung und Anwaltsbeiordnung. Nach Fristablauf eingehende Angaben, Belege oder Unterlagen können grundsätzlich nicht mehr im Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 162 | ID 138146