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  • 06.04.2010 | Kurz informiert

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs-, Prozess- und Insolvenzrecht.  

     

    Aktuelle Entscheidungen

    Kündigungsrecht - LAG Berlin-Brandenburg 9.12.09, 15 Sa 1769/09, Abruf-Nr. 100898  

    Das LAG Berlin-Brandenburg verweist darauf, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn dem Betriebsrat vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung nicht die Unterhaltsverpflichtungen des ArbN mitgeteilt werden.  

     

    Kündigungsrecht - LAG Schleswig-Holstein 13.1.10, 3 Sa 324/09, Abruf-Nr. 100899  

    Das LAG Schleswig-Holstein hat noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitnahme eines im Betrieb ausgesonderten Gegenstands nicht automatisch eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt. Es müsse immer eine konkrete Einzelfallprüfung mit Interessenabwägung vorgenommen werden. Nicht aus jedem unkorrekten, eigentumsrechtlich relevanten Verhalten eines ArbN könne darauf geschlossen werden, dass ihm eine an Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichtete Grundhaltung fehle. So könne sich im jeweiligen Einzelfall ein Eingriff in das Eigentum des ArbG auch als nur abzumahnende Eigenmächtigkeit erweisen.  

     

    Prozessrecht - LAG Hamm 19.11.09, 8 Sa 771/09, Abruf-Nr. 100900  

    Hat der schwerbehinderte ArbN im Kündigungsschutzprozess bereits erstinstanzlich vorgetragen, die vom ArbG eingeholte Zustimmung des Integrationsamts sei nicht bestandskräftig geworden, hat er sich damit im Sinne des § 6 S. 1 KSchG auf die Unwirksamkeit der Kündigung aus Gründen des Schwerbehindertenschutzes nach §§ 85 ff SGB IX (umfassend) berufen. Er ist damit nicht gehindert, erstmals im zweiten Rechtszuge ergänzend die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Versäumung der Kündigungserklärungsfrist des § 88 Abs. 3 SGB IX geltend zu machen.  

     

    Stichtagsregelung - LAG Hessen 20.8.09, 14/18 Sa 612/09, Abruf-Nr. 100818  

    Vorsicht ist nach einer Entscheidung des LAG Hessen bei Stichtagsregelungen in Betriebsvereinbarungen geboten, nach der eine Bonuszahlung von einem ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht wird. Diese sei jedenfalls in dem Fall unwirksam, in dem die vorgesehene Bonuszahlung 25 Prozent des Jahreseinkommens des betreffenden ArbN übersteige. Die Entscheidung dürfte auch für individualvertragliche Vereinbarungen Geltung haben. Bestehende Vereinbarungen sollten daher geprüft werden.  

     

    Insolvenzrecht - BAG 21.1.10, 6 AZR 785/08, Abruf-Nr. 100902  

    Eine Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter auf Zahlung der Abfindung aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit vereinbarten Sozialplan ist nach dieser BAG-Entscheidung unzulässig. Die Richter wiesen darauf hin, dass § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO dem nicht entgegensteht. Diese Vorschrift hat für Sozialplanansprüche keine Bedeutung.  

     

    Kostenrecht - LAG Rheinland-Pfalz 30.11.09, 1 Ta 255/09, Abruf-Nr. 100779  

    Das LAG Rheinland-Pfalz hat klargestellt, dass für die Festsetzung des Gegenstandswerts allein eines Kündigungsschutzantrags die Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses maßgeblich ist. Andere Kriterien, wie z.B. das Vorliegen einer Befristung, das Fehlen von Kündigungsschutz wegen Eingreifens der sog. „Kleinbetriebsklausel“ oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen nicht streitgegenständlichen Beendigungstatbestand zu einem nach dem umstrittenen Endtermin liegenden Zeitpunkt sind hingegen nicht maßgeblich.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 72 | ID 134737