31.07.2009 | Kurz informiert
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Befristung, zur Entgeltfortzahlung und zum AGG.
Aktuelle Entscheidungen |
Kündigungsrecht - LAG Hessen 10.9.08, 6 Sa 384/08, Abruf-Nr. 092258 Hat der ArbG nach substanziiertem Vortrag des ArbN anderen ArbN wegen gleichartiger Pflichtverletzung (hier Missbrauch Payback-Punkte) nicht gekündigt, sind Gründe für eine differenzierende Behandlung nicht ersichtlich und vorgetragen, ist die Kündigung unwirksam. Nach Ansicht des Hessischen LAG ist dann davon auszugehen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den ArbG nicht unzumutbar ist.
Befristung - LAG Mecklenburg-Vorpommern 21.4.09, 5 Sa 251/07, Abruf-Nr. 092259 Entsteht im Rahmen einer Befristungskontrollklage durch übereinstimmende Willenserklärung der Parteien ein neues Arbeitsverhältnis für die Zeit des Rechtsstreits (Prozessarbeitsverhältnis), gelten im Zweifel die bisherigen Arbeitsbedingungen als vereinbart. War der ArbN im Rahmen des befristeten Arbeitsvertrags voll beschäftigt, kommt daher - wenn keine andere Regelung getroffen wird - ein Prozessarbeitsverhältnis auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung zustande.
Tarifvertragliche Ausschlussfristklausel - LAG München 30.4.09, 3 Sa 3/09, Abruf-Nr. 092260 Eine allgemeine tarifvertragliche Ausschlussfristklausel, die alle (übrigen) „beiderseitigen“ Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis umfasst, schließt auch Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ein. Sie gilt im Übrigen nicht nur für im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende - synallagmatische - Ansprüche, sondern für alle Ansprüche einer Seite gegen die jeweils andere Seite.
Nachwirkung einer Zielvereinbarung - LAG Düsseldorf 30.4.09, 11 Sa 1504/08, Abruf-Nr. 092261 Ist in der für ein Kalenderjahr von den Parteien getroffenen Zielvereinbarung deren Nachwirkung für den Fall des Nichtzustandekommens einer Folgevereinbarung vorgesehen, ist jeglicher Entlastungsnachweis des ArbG, er habe den Nichtabschluss einer neuen Zielvereinbarung nicht zu vertreten, entbehrlich.
Entgeltfortzahlung - LAG Hessen 26.11.08, 6/18 Sa 740/08, Abruf-Nr. 092262 Das Hessische LAG hat entschieden, dass eine Arbeitsunfähigkeit, die infolge von Erkrankungen auftritt, die auf eine Hormonbehandlung zur Behandlung einer Unfruchtbarkeit zurückzuführen sind, nicht verschuldet i.S.d. Vorschriften des EntgeltFZG ist.
Weihnachtsgratifikation - LAG München 26.5.09, 6 Sa 1135/08, Abruf-Nr. 092263 Die formularmäßige Verpflichtung eines ArbN, eine Weihnachtsgratifikation auch zurückzahlen zu müssen, wenn er vor dem 31.03. des auf das Auszahlungsjahr folgenden Jahres durch betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung ausscheidet, benachteiligt diesen unangemessen und ist jedenfalls insoweit unwirksam.
AGG - LAG Köln 8.5.09, 4 Sa 1225/08, Abruf-Nr. 092264 Nach einer Entscheidung des LAG Köln liegt keine geschlechtsbezogene Benachteiligung nach § 3 Abs. 2 AGG vor, wenn ein ArbG die Bereitschaft, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, bei einer Leistungsbewertung berücksichtigt, die ihrerseits Rückwirkungen auf die Vergütung hat. Dies gilt auch, wenn eine Frau mit familiären Verpflichtungen davon betroffen ist. |