01.07.2007 | Prozessführung
Was Sie bei der Formulierung eines Prozessvergleichs beachten sollten
Die Formulierung von Prozessvergleichen ist oft problematisch und führt im Nachhinein zu neuen Verfahren. Wir zeigen Ihnen anhand aktueller Entscheidungen, worauf Sie in bestimmten Fällen achten sollten.
Ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Die Vereinbarung einer „Ordnungsgemäßen Abrechnung“ kann in mehrfacher Hinsicht zu Problemen führen.
Ordnungsgemäße Lohnabrechnung
Wird in einem Prozessvergleich lediglich vereinbart, dass sich der ArbG verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu erstellen, ist diese Vereinbarung in dem Vergleich nicht hinreichend bestimmt und damit nicht vollstreckungsfähig. Aus dem Inhalt des Vergleichs muss sich vielmehr auch ergeben, auf Grundlage welchen Lohnbetrags die Abrechnung zu erstellen ist (LAG Saarbrücken 8.9.06, 2 Ta 26/06, Abruf-Nr. 071931).
Praxishinweis: Im Prozessvergleich muss also deutlich vereinbart werden, welche konkreten Lohnbeträge der Abrechnung zugrunde gelegt werden sollen. Das ist einfach, wenn ein regelmäßiger monatlicher Festbetrag vereinbart ist. Erfolgt die Entlohnung dagegen z.B. nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, müssen diese im Einzelnen genannt werden. Erforderlich ist weiterhin der Hinweis, welche der geleisteten Arbeitsstunden nach dem „Normaltarif“ und welche nach anderen Stundensätzen (Überstunden, Nachtzuschläge etc). zu vergüten sind.
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