02.11.2010 | Tarifvertrag
Kriterien der Auslegung
Führen bei einer Auslegung tarifvertraglicher Normen alle nach den anerkannten Auslegungsmethoden heranzuziehenden Gesichtspunkte zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei unbefangenem Durchlesen der Regelung näherliegend erscheint. Typischerweise wird hierbei ein von den Normadressaten als maßgeblich empfundenes Ergebnis der Auslegung erzielt (BAG 22.4.10, 6 AZR 962/08, Abruf-Nr. 103352). |
Praxishinweis
Zur Auslegung nachstehend unsere Checkliste „Tarifvertragsauslegung“.
Checkliste: Tarifvertragsauslegung |
Reihenfolge der Auslegungsschritte nach BAG:
Auslegung hat unter Beachtung der „Anschauung“ der beteiligten Berufskreise zu erfolgen. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 191 | ID 139701