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  • 03.11.2009 | Tarifvertrag

    Weitergeltung eines Sanierungstarifvertrags nach Betriebsübergang

    von RiArbG Klaus Griese, Hamm

    Schließen ein Insolvenzverwalter und die Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag, kann dieser nach einem Betriebsübergang auf eine nicht tarifgebundene Erwerberin nicht durch Kündigungserklärung der Gewerkschaft oder des ArbN ihr gegenüber beendet werden (BAG 26.8.09, 4 AZR 280/08, Abruf-Nr. 093423).

     

    Sachverhalt

    Der tarifgebundene Kläger war bei der - ebenfalls tarifgebundenen - Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des ArbG schloss der Insolvenzverwalter mit der IG Metall einen jeweils zum Monatsende kündbaren Sanierungstarifvertrag, der u.a.  

     

    • eine gegenüber den Verbandstarifverträgen längere Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
    • und eine Lohnkürzung regelte.

     

    Zum 1.7.06 erwarb die nicht tarifgebundene Beklagte den Betrieb im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB. Ihr gegenüber kündigten die IG Metall und auch der Kläger im Juli 2006 den Sanierungstarifvertrag. Der Kläger verlangt von der Betriebserwerberin die Zahlung von Differenzbeträgen für die Monate Juli bis Oktober 2006, die sich bei Anwendung der Verbandstarifverträge anstelle des Sanierungstarifvertrags ergeben würden.  

     

    Entscheidungsgründe