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  • 03.11.2008 | Teilzeit

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung
    kann durch BV nicht eingeschränkt werden

    von RiArbG Dr. Guido Mareck, Iserlohn

    Der gesetzliche Anspruch auf unbefristete Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit aus § 8 TzBfG kann durch eine Betriebsvereinbarung (BV) nicht zeitlich begrenzt werden (BAG 24.6.08, 9 AZR 313/07, Abruf-Nr. 082948).

     

    Praxishinweis

    Im entschiedenen Fall verlangte der Kläger als Flugkapitän die unbefristete Verringerung seiner Arbeitszeit um 30 Kalendertage. Eine nur für das Cockpit-Personal gültige BV regelt verschiedene Teilzeitmodelle, wobei sämtliche Blockteilzeitmodelle nur auf das Kalenderjahr befristet sind.  

    Das BAG hat wie die Vorinstanzen dem Verringerungs- und Neuverteilungswunsch des Klägers entsprochen. Betriebliche Gründe stehen nicht entgegen, da der gesetzliche Anspruch nach § 8 TzBfG nicht durch eine erzwingbare BV (offen gelassen für freiwillige BV) eingeschränkt werden kann.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 198 | ID 122603