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  • 01.08.2006 | Vertragsgestaltung

    Unwirksame Ausschlussfrist, wenn Ende des Arbeitsverhältnisses Frist in Gang setzen soll

    Eine Klausel, die für den Beginn der Ausschlussfrist nicht die Fälligkeit der Ansprüche berücksichtigt, sondern allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, benachteiligt den ArbN unangemessen und ist deshalb gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG 1.3.06, 5 ZR 511/05, Abruf-Nr. 061991).

     

    Praxishinweis

    Mit dieser Entscheidung führt das BAG seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit formularmäßig vereinbarter Ausschlussklauseln wegen unangemessener Benachteiligung des ArbN i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (Zusammenstellung: Rummel, AA 06, 67) konsequent weiter.  

     

    Umfassend zur Wirksamkeit von Ausschlussklauseln (einzelvertraglich, formularmäßig, tarifvertraglich): Rummel, AA 05, 213 (Checkliste). Neue Leser können die Beiträge kostenlos anfordern (aa@iww.de oder Fax: 02596 922-99 – kein Faxabruf!).  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 142 | ID 85453