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  • 21.12.2010 | Vorratsanhörung

    Gleichzeitige Betriebsratsanhörung zu Änderungs- und Beendigungskündigung

    Eine gleichzeitige Betriebsratsanhörung zu einer beabsichtigten Beendigungskündigung und einer Änderungskündigung ist möglich, wenn die Kündigungsart allein vom weiteren Verhalten des ArbN abhängt und der kündigungsrelevante Sachverhalt für beide Fälle im Tatsächlichen identisch ist (BAG 22.4.10, 2 AZR 991/08, Abruf-Nr. 104166).

     

    Sachverhalt

    Die ArbN war im Vertriebsbereich des ArbG tätig, der im Frühjahr 2006 erhebliche Umstrukturierungsmaßnahmen vornahm. Im Rahmen dieser Maßnahmen kam es u.a. zur Zentralisierung der Vertriebsabteilung an einem neuen Standort und zu einem hÜbergang der Arbeitsverhältnisse der im Vertrieb tätigen ArbN auf die H-AG, die auch zur Konzerngruppe des ArbG gehört. Im April 2007 wurde der ArbN eine Weiterbeschäftigung in der neu geschaffenen Vertriebszentrale an dem neuen Standort angeboten. Unter dem 14.5.07 hörte der ArbG den in ihrem Betrieb bestehenden Betriebsrat zur beabsichtigten Änderungskündigung der ArbN an und verband diese Anhörung mit einer Anhörung zu einer Beendigungskündigung für den Fall des Widerspruchs der ArbN hinsichtlich des Betriebsübergangs.  

     

    Nach Widerspruch der ArbN am 21.5.07 sprach der ArbG am 5.6.07 die Beendigungskündigung gegenüber der ArbN aus.  

     

    Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage begründete die ArbN u.a. mit der nicht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats. Nachdem die ArbN in zweiter Instanz vor dem LAG obsiegte, hat das BAG auf die Revision des ArbG hin das Urteil aufgehoben und die Sache an das LAG zurückverwiesen.