04.12.2008 | Zwangsvollstreckung
Rückständige Gehälter effektiv vollstrecken und erfolgreiches Informationsmanagement
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, Gelsenkirchen
In der letzten Ausgabe von „Arbeitsrecht aktiv“ wurde über wesentliche Punkte und Besonderheiten bei der Zwangsvollstreckung in arbeitsrechtlichen Mandaten informiert, die besonderer Beachtung bedürfen. Hierunter fallen die sensiblen Bereiche Prozesskostenhilfe, Anwaltsvergütung und der Umgang mit eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherern (Noe, AA 08, 181 – zum Online-Archiv siehe die erste Umschlaginnenseite).
Eine stets wiederkehrende Praxis in arbeitsrechtlichen Mandaten stellt die Zwangsvollstreckung titulierter rückständiger Löhne und Gehälter dar. In diesem ergänzenden Beitrag soll daher ein kurzer Überblick über einschlägige spezifische Merkmale hinsichtlich der Maßnahmen für eine zielgerichtete Vollstreckung ausstehender Gehälter gegeben werden. Denn der Prozessvertreter sieht sich hier einem starken Zeitdruck gegenüber: Zum einen erwarten die Mandanten einen schnellen Erfolg, da sie verständlicherweise auf die erstrittenen Beträge angewiesen sind. Andererseits stellt sich die Frage, welche Vollstreckungsmaßnahmen geboten sind, um am schnellsten und erfolgreichsten die titulierten Summen beitreiben zu können.
Gezielte Auswahl geeigneter Vollstreckungsmaßnahmen
Trotz einer Vielzahl von Handlungsoptionen wird in vielen Kanzleien nach Erwirkung eines Titels der einfachste Weg beschritten: Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Es ist sinnvoller, bereits vorab zu prüfen, ob bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen einen Sinn haben oder von vornherein ausgeschlossen werden können.
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