· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Künftig gilt der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft
| Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. |
Das Gesetz soll zukünftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen - wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa - verhindern. Es schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.
Weiterführender Hinweis
- Zum Beratungsvorgang: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2015/0201-0300/0222-15.html
Quelle: ID 43459021