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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Künftig gilt der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft

    | Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. |

     

    Das Gesetz soll zukünftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen - wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa - verhindern. Es schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 43459021