16.04.2014 · Fachbeitrag · Arbeitskampf
Streikbegleitende Flashmob-Aktionen nicht generell verboten
| Im September 2009 entschied das BAG, dass streikbegleitende Flashmob-Aktionen in Einkaufsläden nicht generell verboten sind. Diese Entscheidung hat das BVerfG nun bestätigt (26.3.14, 1 BvR 3185/09, Abruf-Nr. 141173 ). |
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