· Fachbeitrag · Arbeitskampfrecht
Ist ein Streik für die richtige Sache rechtswidrig?
von Dr. Guido Mareck, stellvertr. Direktor Arbeitsgericht Dortmund
| Ein Arbeitsgericht in Israel stufte jüngst einen Streik von Medizinern aus Protest gegen die umstrittene Justizreform als unzulässig ein. Ärzte und Schwestern mussten ihre Arbeit wieder aufnehmen. Wie wäre dieser Sachverhalt in Deutschland vor einem Arbeitsgericht verhandelt worden? Kann ein Streik für die richtige Sache überhaupt rechtswidrig sein? |
Um diese Frage zu beantworten, muss man sich im deutschen Arbeitskampfrecht zunächst fragen, welche Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Streiks gestellt werden. Der Gesetzgeber überlässt insofern das problematische Feld des Arbeitskampfes fast vollständig dem BAG. Diesem verdankt der nicht rechtmäßige, also wilde, Streik seine Wildheit. Nach der Rechtsprechung des BAG müssen für die Rechtmäßigkeit eines Streiks folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die gewerkschaftliche Organisation des Streiks. Das bedeutet, dass ein rechtmäßiger Streik nur von und gegen tariffähige Parteien geführt werden darf. In Deutschland sind das die sachlich und örtlich zuständigen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
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