17.12.2021 · Nachricht · Betriebsrat
„Nur“ getestetes BR-Mitglied darf an Versammlung teilnehmen
| Einem Betriebsratsmitglied kann die Teilnahme an einer Betriebsräteversammlung nicht unter Hinweis auf die „2G-Regelungen“ versagt werden, wenn dieses zu Beginn der Sitzung einen negativen PCR-Test vorlegt. |
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