26.09.2023 · Nachricht · Betriebsratstätigkeit
Hausverbot gegen Betriebsratsvorsitzenden nur begrenzt möglich
| Wird dem Betriebsratsvorsitzenden der Zutritt zum Betrieb verweigert, indem ein Hausverbot ausgesprochen wird, ist dies eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Nach den Vorgaben des BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Bei ganz gravierenden Pflichtverletzungen muss der ArbG selbst einen Antrag auf vorläufige Untersagung der Ausübung des Betriebsratsamts beim Arbeitsgericht stellen. |
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