24.05.2016 · Fachbeitrag · BetrVG
Keinen eigenen Zugang zum Internet und Telefon für Betriebsrat
| Der ArbG ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen oder einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einzurichten. |
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