25.07.2024 · Nachricht · Einigungsstelle
Wann ist eine gerichtlich eingesetzte Einigungsstelle eingerichtet?
| Eine im Verfahren nach § 100 ArbGG gerichtlich eingesetzte betriebliche Einigungsstelle ist erst mit der formellen Wirksamkeit des arbeitsgerichtlichen Beschlusses wirksam errichtet. Wird sie gleichwohl vorher tätig, kann der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Betriebsrat und ArbG nicht ersetzen. |
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