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  • 06.03.2025 · Nachricht · Freistellung Betriebsrat

    Keine Mitbestimmung bei höherem Entgelt freigestellten Mitglieds

    | Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 4 oder § 78 S. 2 BetrVG unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG. |