28.07.2017 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Tarifeinheitsgesetz mit Grundgesetz weitgehend vereinbar
| Die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes sind weitgehend mit dem GG vereinbar. Auslegung und Handhabung des Gesetzes müsse aber der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen; über im Einzelnen noch offene Fragen haben die Fachgerichte zu entscheiden. |
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