19.12.2022 · Nachricht · Personalvertretung
Verweis auf Webinar statt Präsenzveranstaltung nicht so einfach
| Eine Personalvertretung muss sich nicht auf ein Webinar anstelle einer Präsenzveranstaltung verweisen lassen. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit hat sie aber die betriebliche Situation und die mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung verbundenen finanziellen Belastungen des ArbG zu berücksichtigen. |
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