· Fachbeitrag · Personelle Einzelmaßnahmen
Die richtige Unterrichtung des Betriebsrats nach§ 99 Abs. 1 BetrVG bei Einstellung und Versetzungen
von RA und VRiLAG a.D. Dr. Lothar Beseler, Meerbusch
(BAG 14.4.15, 1 ABR 58/13, Abruf-Nr. 178540) |
Sachverhalt
Der ArbG wollte die Stelle eines „Teamleader Outbound (m/w)“ neu besetzen. Er hatte mit dem BR eine Auswahlrichtlinie vereinbart, wonach bei gleichzeitiger innerbetrieblicher und externer Stellenausschreibung Mitarbeiter der Firma bei gleichwertiger fachlicher und persönlicher Qualifikation den Vorrang haben. „Entscheidend für die Auswahl der Bewerber sind ausschließlich die aus den Bewerbungen ersichtlichen Unterlagen, die bisherigen Leistungen sowie das Verhalten und die gewonnenen Informationen aus den geführten Bewerbungsgesprächen.“
Auf die Ausschreibung gingen mehrere Bewerbungen von betriebsangehörigen ArbN ein. Nach der Durchführung von Bewerbungsgesprächen entschloss sich der ArbG, die ausgeschriebene Stelle mit dem ArbN M zu besetzen. Mit einem beim BR am gleichen Tag eingegangenen Schreiben vom 25.6.12 beantragte er dessen Zustimmung zur beabsichtigten Versetzung des ArbN M. Zugleich informierte der ArbG den BR über die eingegangenen Bewerbungen und den Verlauf der mit den Bewerbern geführten Bewerbungsgespräche sowie über die Gründe für ihre Auswahlentscheidung. Dem Unterrichtungsschreiben waren die von den jeweiligen Bewerbern eingereichten Bewerbungsunterlagen beigefügt.
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