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  • 25.11.2015 · Fachbeitrag · Streik

    Rechtmäßiger Streik nur bei hinreichend formulierten Zielen?

    | Streikmaßnahmen sind rechtswidrig, wenn die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert hat. Tarifziele müssen stets klar und ohne Widerspruch benannt werden. |