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  • 24.05.2017 · Fachbeitrag · Streikrecht

    So schnell kann sich das Blatt wenden: Auf dem Parkplatz eines Betriebsgeländes darf doch gestreikt werden

    | Es ist einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des ArbG durchzuführen. |