24.04.2019 · Nachricht · Unterrichtungspflicht
ArbG muss dem Betriebsrat Unfälle von Fremdpersonal nennen
| Der Betriebsrat (BR) kann vom ArbG verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des ArbG erleiden. |
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