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  • 15.12.2016 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    Illegales Autorennen mit Trunkenheit, Teil 2: LAG-Vergleich

    | Fährt ein einschlägig abgemahnter ArbN (Autoverkäufer) alkoholisiert Auto und missachtet dabei mehrfach die StVO, darf der ArbG deshalb außerordentlich kündigen. |