22.02.2016 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Illoyales Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung
| Die einseitige Feststellung von Vergütung und Ruhegehalt des Ehemanns durch eine ArbN in exponierter Stellung stellt eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Loyalitätspflichten dar. |
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