26.07.2021 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Intime Beziehung zur Patientin kostet den Job
| Die intime Beziehung zu einer Patientin kurz nach Ende der Behandlung und vor Ablauf einer angemessenen Karenzzeit stellt einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die berufsethischen und arbeitsvertraglichen Pflichten als psychologischer Leiter einer Tagesklinik dar, dass dem ArbG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. |
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