03.07.2023 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Mit Äußerungen sexuell belästigt = fristlos raus!
| Der ArbN verletzt seine vertraglichen Pflichten gemäß § 7 Abs. 3 AGG, wenn er auf einer Weihnachtsfeier eine Kollegin mit sexuellen Äußerungen belästigt. Das kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dem ArbG kann es dann unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. |
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