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  • · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

    | Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ‒ auch heute leider noch immer ein Thema. Umso bemerkenswerter ist ein Urteil des Arbeitsgerichts Solingen, dass in seinem Leitsatz in 10 Aussagen mehr als deutlich wird. |

     

    Sachverhalt

    Auslöser für die fristlose sowie hilfsweise fristgerecht erklärte Kündigung waren die vom ArbG behaupteten mehrfachen und sich steigernden sexuellen Übergriffe eines ArbN gegenüber einer Auszubildenden. Der ArbN ist seit 2021 in der Lagerlogistik zunächst als Leih-ArbN und ein Jahr später unbefristet tätig. Ein Betriebsrat ist eingerichtet.

     

    Frau M. ist seit 2022 beim ArbG in Ausbildung. Sie durchläuft verschiedene Bereiche, so war sie u. a. dem Logistikzentrum zugeordnet. Dort gibt es einen Pausenraum, der von den Mitarbeitern des Lagers genutzt wird, so auch von Frau M. Die Auszubildenden haben keine Schlüssel für die Pausenräume. Sie dürfen bestimmte sicherheitsrelevante Bereiche auch nicht betreten, ohne von einer befugten Person begleitet zu werden. Zu einer solchen Begleitung durch den ArbN kam es am letzten Tag (7.7.23) der Ausbildung in der Station. Der ArbN wollte vormittags Frau M. zu einem Beurteilungsgespräch beim Vorgesetzten bringen. Auf diesem Weg liegt u. a. das Kleinteilelager, das vom ArbN betreten wurde und in dem sich kurz darauf auch Frau M. befand. Dieses Lager wurde zu diesem Zeitpunkt nicht videoüberwacht, was der ArbN wusste. Insbesondere ist streitig, ob es in dem Kleinteilelager zu einem massiven, strafrechtlich relevanten Übergriff seitens des ArbN auf Frau M. gekommen ist. Unstreitig erschien Frau M. kurze Zeit später zum angesetzten Beurteilungsgespräch bei ihrem Vorgesetzten.