Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.11.2014 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    Tricksen bei Zeiterfassung kostet Job

    | Dem ArbG ist es bei vorsätzlichem Zeitbetrug auch durch einen langjährigen ArbN nicht zuzumuten, zunächst mit einer Abmahnung zu reagieren. Ein solcher Vertrauensbruch wiegt, wenn ein Versehen ausgeschlossen ist, so stark, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. |