29.06.2017 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Unbefugte Weitergabe von Patientendaten ... und der Job ist weg
| Verletzt eine ArbN ihre arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht, indem sie Patientendaten an eine nicht berechtigte Person weitergibt, stellt dies an sich einen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis der ArbN außerordentlich zu kündigen. Im Hinblick auf die Schwere eines solchen Vertragsverstoßes kann eine Abmahnung entbehrlich sein, weil sich das Vertrauen der ArbG in die Diskretion der ArbN nicht wiederherstellen lässt. |
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