26.05.2015 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat des Schwesterunternehmens: Fristlose Kündigung?
| Zwar kann die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte eine fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies ist je-doch nicht bei jeder Weiterleitung sensibler Daten der Fall (LAG Schleswig-Holstein 4.3.15, 3 Sa 400/14, Abruf-Nr. 176806 ). |
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