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  • 24.01.2017 · Fachbeitrag · Beamten- und Dienstrecht

    Wer Befehle verweigert, verletzt seine Dienstpflichten und fliegt!

    | Wer Befehle des Vorgesetzten wiederholt verweigert, verletzt den Kernbereich der militärischen Ordnung. Er kann deshalb fristlos aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. |